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3 Temmuz 2015

Beim Gewässerschutz gilt der Besorgnisgrundsatz

Hohe Verantwortung für Betreiber von Tankanlagen


Beim Gewässerschutz gilt der Besorgnisgrundsatzsup.- Jeden Tag werden überall in Deutschland große Mengen wassergefährdender Stoffe hergestellt, transportiert, gelagert und verwendet. Ohne diesen Umgang mit Ölen, Kraftstoffen, Säuren, Lösungsmitteln oder anderen chemischen Substanzen könnten keine Autos fahren, viele Heizungen blieben kalt und die industrielle Produktion würde zum Erliegen kommen. Natürlich erfordern die vielfältigen Einsatzbereiche ein Höchstmaß an Schutz vor Verunreinigungen von Erdreich und Gewässern. Wenn Unternehmen oder Gewerbebetriebe an ihren Standorten mit Stoffen arbeiten, die als wassergefährdend klassifiziert sind, ergibt sich daraus eine hohe Verantwortung. Als Betreiber von Tank-, Abfüll- und Leitungssystemen gilt für sie der so genannte “Besorgnisgrundsatz”. Die Konsequenzen dieses juristischen Terminus aus dem Wasserrecht erläutert das Bundesumweltministerium so: “Es darf keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit bestehen, eine solche Veränderung muss nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein.” Für den gewerblichen Gewässerschutz heißt das im Klartext: Auch bei Unachtsamkeiten oder Unfällen müssen die vorhandenen Schutzmaßnahmen eine Belastung der Umwelt zuverlässig verhindern.


Die Betreiberpflichten sind unter diesem Aspekt auf nationaler und europäischer Ebene durch wasserrechtliche Bestimmungen geregelt. Sie umfassen beispielsweise die Errichtung einer zweiten Sicherheitsbarriere sowie technischer Überwachungseinrichtungen, um Leckagen rechtzeitig zu identifizieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass nur zertifizierte Fachbetriebe mit speziell geschulten Mitarbeitern für Arbeiten an den meisten Tanks und Rohrleitungen hinzugezogen werden. Die Größe des Tankinhalts, die als Kriterium für diese Fachbetriebspflicht gilt, variiert derzeit noch von Bundesland zu Bundesland, wird aber in einem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren bundesweit angeglichen. Um sicher zu gehen, dass ein Betrieb alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, empfiehlt der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg), vor der Beauftragung auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) zu achten. Dann ist gewährleistet, dass diese Anbieter sämtliche technischen Normen sowie die Vorschriften zum Gewässerschutz einhalten und ihre Auftraggeber so vor Umweltschäden, Produktionsausfällen bzw. Regressansprüchen schützen. Alle Fachbetriebe in Deutschland, die das RAL-Gütezeichen führen dürfen, sind unter www.bbs-gt.de gelistet.


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Kontakt

Supress

Ilona Kruchen

Alt-Heerdt 22

40549 Düsseldorf

0211/555548

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13 Nisan 2015

Streng kontrollierte Tankschutzfachbetriebe

Gütezeichen für Seriosität und Zuverlässigkeit


Streng kontrollierte Tankschutzfachbetriebesup.- Jeder Gewerbebetrieb kann unabhängig vom Standort mit den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes konfrontiert werden. In den eigenen Produktionsanlagen unterliegen Hydrauliköle, Kühlschmiermittel oder Bäder für eine Galvanik stets dem so genannten Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Auch bei der Notstromversorgung oder einer Betriebstankstelle sind die gewässerschutztechnischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, ebenso wie z. B. bei der Energiebevorratung per Heizöltank. Überall gibt es Erdreich, Grundwasser und oft auch Oberflächengewässer, die vor den Risiken unzulänglich gesicherter bzw. gewarteter Öl- oder Chemikalientanks geschützt werden müssen. Die anfallenden Arbeiten rund um den Tank, von der Installation über die Inspektion und Reinigung bis hin zu möglichen Instandsetzungsaufgaben, erfordern viel Spezialwissen und müssen stets im Einklang mit den deutschen und europäischen wasserrechtlichen Bestimmungen ausgeführt werden. Lässt der Anlagenbetreiber solche Aufgaben von Dienstleistern ohne die erforderlichen Sachkenntnisse ausführen, droht im Schadensfall sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) empfiehlt deshalb grundsätzlich das Hinzuziehen eines Fachbetriebs, der nach Wasserrecht zertifiziert ist. Je nach Tankgröße und Bundesland besteht oft ohnehin bereits eine Fachbetriebspflicht für diese Tätigkeiten. Die länderspezifischen Regelungen werden derzeit novelliert und in einer bundesweiten Verordnung angeglichen.


Es ist aber weder praktikabel noch erforderlich, dass der Auftraggeber zur eigenen Entlastung eine umfangreiche Überprüfung aller Zulassungen und Zuständigkeiten des jeweiligen Anbieters vornimmt. Der einfachere Weg führt über das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de): Bei Tankschutzfachbetrieben mit diesem Prädikat ist das entsprechende Prüfverfahren bereits durch neutrale Gutachter durchgeführt worden. Nur wenn die strengen Kontrollen die Seriosität und Zuverlässigkeit des Betriebs kontinuierlich unter Beweis stellen, darf das RAL-Gütezeichen als Qualitätskennzeichnung genutzt werden. Die Beratungskompetenz dieser Fachbetriebe gewährleistet, dass eine Firma mit Tankanlagen keine Prüftermine oder andere Betreiberpflichten versäumt. Unter www.bbs-gt.de gibt es weitere Informationen zu den Vergabekriterien für das Gütezeichen sowie eine Auflistung aller ausgezeichneten Fachbetriebe nach Postleitzahlbereichen.


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