19 Haziran 2015

Testament muss unmissverständlich formuliert sein

Testament muss unmissverständlich formuliert sein


Testament muss unmissverständlich formuliert seinhttp://www.grprainer.com/Testament.html Nur wer seinen letzten Willen im Testament oder Erbvertrag klar und eindeutig ausdrückt, kann auch davon ausgehen, dass es später nicht zum Streit unter den Erben kommt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer seinen Nachlass aber anders regeln möchte, kann dies im Testament oder Erbvertrag festhalten. Damit der letzte Wille auch so umgesetzt wird wie vom Erblasser gewünscht, müssen die Aussagen klar und eindeutig formuliert werden. Nur so können Interpretationsspielräume vermieden werden.


Mit einem recht klaren Fall eines unwirksamen Testaments musste sich das Oberlandesgericht Hamburg beschäftigen. Hier wollte der Erblasser eine Frau zur Erbin einsetzen und hatte seinen letzten Willen auf zwei Aufklebern verkündet. Auf dem ersten stand nur der der Vorname der Frau und der Hinweis, dass sie die Haupterbin werden solle und auf dem zweiten trug der Mann seine Initialen und das Datum ein. Das sei zu wenig, urteilte das OLG Hamburg. Das Testament sei nicht wirksam, da es viel leicht zu manipulieren und viel zu unklar (mehr …)



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