Steuerhinterziehung: Korrekte Selbstanzeige schützt vor Verurteilung
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung muss gründlich vorbereitet werden. Nur wenn sie vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Möglichkeit der Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuerhiterziehern eine Brücke zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit gebaut. Allerdings muss die Selbstanzeige hohe Anforderungen erfüllen, damit sie auch wirken kann. Diese Anforderungen wurden zum Jahresbeginn noch erhöht. Wichtiger ist aber, dass die Möglichkeit der Selbstanzeige erhalten wurde.
Zwei wesentliche Bedingungen knüpfen sich an die Selbstanzeige. Sie muss vor der Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Auch wenn der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert wird und dadurch die Gefahr der Entdeckung steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Hektik erstellt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie fehlerhaft und damit unwirksam ist, groß. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann nicht vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Sie wirkt sich nur noch strafmildernd aus. Damit eine Selbstanzeige fehlerfrei ist, sollte sie immer gründlich vorbereitet (mehr …)
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