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31 Temmuz 2015

U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einier Florida Corporation

Firmengründung USA


U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einier Florida CorporationFlorida ist als Gründungsstaat sehr liberal. Man kann als Einmann-Gesellschaft (Sole Director) mehrere Positionen inne haben, wie President, Treasurer oder Secretary. Jeder Staatsbürger über 18 Jahren kann eine Gesellschaft in Florida gründen und jede Position in der Firma annehmen.


Für die Gründung einer Florida Corporation bedarf es keiner notariellen Sitzung, wie in Deutschland üblich. Es ist zudem kein Minimum-Kapital nötig, die Gesellschaft kann ohne Stammkapital gegründet werden. Die Gesellschafter/Aktionäre werden nicht ins Handelsregister eingetragen und können somit anonym bleiben. Bei der LLC Gründung in Florida entfallen zudem die Florida State Income Tax, sollte man die LLC als Personengesellschaft klassifizieren lassen. Auch wenn dies nicht geschehen sollte, würde man einen Niedrigsteuersatz von lediglich 5,5% an den Staat Florida abführen, ab einem Gewinn über USD 50,000.00. /Jahr. Hinzu kommen die Federal Income Tax für jeden Bundesstaat, die zwischen 15% bis 39% je nach Gewinn variiert.


Florida wird nicht nur wegen der Sonne von vielen Unternehmen geschätzt, gerade der Wirtschaftsstandort Miami-Fort Lauderdale sowie die Westküste Floridas eignen sich hervorragend, um ein Sprungbrett in die USA aufzubauen. Auch sind die jährlichen Handelsregistergebühren im Vergleich zu anderen Bundesstaaten relativ günstig. Man kann mit einer Gesellschaft aus Florida jeglichen Gesellschaftszweck ausüben, der keiner besonderen Erlaubnis bedarf, wie z.B. Handwerk, Autohandel, Bankgeschäfte usw.


Weitere Informationen zur Firmengründung USA insbesondere einer Florida Corporation unter www.uscet.com (http://uscet.com)


Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.


Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.


Bildrechte: MYUSCORP


Kontakt

U.S. CET Corporation

Leonhard W.J. Becker

P.O. Box 8865

34101 Naples, FL (USA)

+1(800)881-5739 Ext.6

pressestelle@uscet.com

http://uscet.com/presse.php



http://www.pr-gateway.de/media/primage/264559.jpgU.S. CET Corporation informiert zur Gründung einier Florida Corporation

U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einer Delaware Corporation

Firmengründung USA


U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einer Delaware CorporationDelaware (zweitkleinster Bundesstaat der USA) nimmt eine führende Stellung bei internationalen Firmengründern ein, doch was sind die Gründe für einen solchen Zuspruch? Die Antworten kommen eher unerwartet, da Delaware, ganz im Gegenteil vieler Meinungen, meistens weder die günstigste Lösung für einen Unternehmensgründer darstellt und es sich mit Bestimmtheit auch nicht um eine Steueroase handelt. Auch ist Delaware weder Aktionärs-freundlich, noch Management-freundlich, vielmehr liegt der Vorteil einer Delaware Corporation im Gesellschaftsrecht des Staates, welches allgemein eine Reihe von Vorschriften enthält, die für internationale, insbsondere and der Börsen notierten, Unternehmen sehr vorteilhaft sind. Daneben ist der US-Bundesstaat Delaware weltweit für sein effizientes und professionelles Gerichtssystem bekannt und genießt einen hervorragenden Ruf im Wirschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht.


Wer sich für eine Firmengründung in den USA interessiert, der sollte sich jedoch im Vorfeld genau erkundigen, ob Delaware auch für sein Vorhaben der richtige Bundesstaat ist. Gerne steht Ihnen hierbei das Team der U.S. CET Corporation gerne zur Verfügung.


Mehr Infromationen zur Firmengründung USA unter www.uset.com (http://uscet.com)


Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.


Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.


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U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einer Corporation in Kalifornien

Firmengründung in den USA


U.S. CET Corporation informiert zur Gründung einer Corporation in KalifornienDer Gründungsstaat Kalifornien eignet sich besonders, wenn man vorwiegend im High-Tech Bereich tätig ist, jedoch hat Kalifornien gegenüber anderen Bundesstaaten eine verhältnismaessigig hohe Landeseinkommenssteuer (State Income Tax) und erhebt unabhaengig vom Gewinn/Verlust einer Gesellschaft eine Mindestabgabe in Höhe von USD 800,00/Jahr, abhaengig vom eingetragenen Aktienkapital.


Wer sich fuer eine Gruendung in Kalifornien interessiert, der sollte im Vorfeld unbedingt den Rat bei einem erfahrenen Steuerexperten suchen.


Weitere Infos zu den Steuersätzen finden Sie unter Aktuelle Steuersätze der US-Bundesstaaten (http://www.uscet.com/invest-usa/steuersaetze-der-einzellnen-us-bundesstaaten/index.html)


Mehr zum Thema Firmengründung USA finden Sie unter www.uscet.com (http://uscet.com)


Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.


Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.


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Firmengründung in den USA

Firmengründung in den USA Die Firmengründung in den USA bietet für Investoren und Gründer einige Vorteile gegenüber dem deutschen Markt. So erhalten in vielen Staaten wie beispielsweise Alabama, Colorado, Florida oder Michigan sogenannte Small Businesses (zu Deutsch: Kleinunternehmen) steuerliche Begünstigungen, die den Firmenaufbau erleichtern sollen. Aber auch für Großunternehmen bieten sich viele Vorteile. Die größten Pluspunkte sind die flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, die Möglichkeit der unbürokratischen Gründung und somit der schnelle Verfahrenslauf. Außerdem sind die Gründungsmodalitäten relativ leicht, vergleicht man sie mit Deutschland. Auch die geringen Gründungskosten veranlassen viele Neugründer zu einer Firmengründung in den USA. Sehr beliebt ist neben der Gründung eines Small Business, von denen es in den USA aktuell ca. 28 Millionen gibt, die Errichtung einer Corporation. Die Corporation ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland. Die Gründungsmodalitäten werden auf Staatsebene geregelt, d.h. sie sind in jedem Bundesstaat unterschiedlich. Beliebtester Bundesstaat zur Firmengründung ist Delaware, da es dort die niedrigste Besteuerung und eine Haftungsbegrenzung gibt. Bisher wurden in Delaware 850.000 neue Firmen gegründet, darunter auch Microsoft und Google. Weiterführende Informationen zur Firmengründung in den USA sowie die beigefügte Infografik finden sich unter: https://magic.piktochart.com/output/6309903-infografik-firmengrundung


Vorteile einer Firmengründung als US-Corporation

– Der Haftungsschutz einer US-Corporation ist höher als der einer deutschen AG oder GmbH. Das gesamte private Vermögen bleibt geschützt.

– Die Steuern für Unternehmensgewinne sind geringer als im deutschen Rechtssystem.

– Es muss bei Gründung kein Stammkapital eingezahlt werden.

– Gründer können anonym bleiben. Dies erleichtert die erneute Gründung nach Konkurs.


Der Ablauf einer Corporation Gründung in den USA

Es muss zuerst eine Gründungssatzung (Articels of Corporation) erstellt werden. In der Satzung werden Angaben zum Firmensitz und Gründer gemacht sowie andere betriebliche Daten festgehalten. Anschließend erhält man die Eintragungsbestätigung für das Unternehmen – das sogenannte Certificate of Status. Ebenso notwendiger Bestandteil der Gründung ist die Gründungsversammlung. Diese muss protokolliert werden. Nachdem das diese Schritte erfolgreich absolviert wurden, erhält die Corporation eine Steuernummer und ist somit ins Handelsregister eingetragen.

Unterstützung bei der Firmengründung in den USA

Obwohl die Gründungsmodalitäten recht einfach sind und nur wenige Anforderungen an die Neugründer gestellt werden, so sind die rechtlichen Hürden doch sehr unterschiedlich zu Deutschland. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich von einem Spezialisten in Sachen Firmengründung in den USA beraten zu lassen. Viele Fachkanzleien bieten ihre Hilfe bei der Neugründung in Amerika an. Eine davon ist Roske Schumann & Burghart LL, welche die von der German American Trade Association (GATA) und den deutschsprachigen Handels-, Industrie- und Wirtschaftskammern für das nordamerikanische Geschäft empfohlene Sozietät ist.


Roske Schumann & Burghart LLP

Christian Burghart

350 Fifth Avenue Suite 5220


10118 New York

United States of America


E-Mail: cburghart@rsbnyc.com

Homepage: http://rsbnyc.com/

Telefon: +1.212.584.4230


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