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30 Temmuz 2015

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Schwerin

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Landgericht Schwerin – vom 29. Juli 2015

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Multiorganversagen nach Dünndarmileus, LG Schwerin, Az.: 1 O 230/08


Chronologie:

Die Patientin begab sich im September 2005 aufgrund krampfartiger abdomineller Schmerzen in die Notaufnahme bei der Beklagten. Erst 24 Stunden nach Aufnahme wurde die notwendige Operationsindikation gestellt. Eine Enterotomie war erforderlich. In der Folge entwickelte sich eine Bauchfellentzündung. Es folgten 18 weitere Nachoperationen. Bei einer dieser Operationen kam es zur Infektion mit dem MRSA-Virus. Schließlich verstarb die Patientin an einem Multiorganversagen.


Verfahren:

Der Ehemann der Patientin führt den Rechtsstreit als ihr legitimierter Rechtsnachfolger weiter. Nachdem das Landgericht Schwerin ein chirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt hat, das mehrere Behandlungsfehler konstatierte, schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro.


Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich der MDK Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vorgang befasst (Az. 32333981-10). Auch dieser war im Ergebnis dazu gekommen, dass Behandlungsfehler vorlagen. Leider war vorgerichtlich keine vergleichsweise Einigung mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten möglich, so dass eine gerichtliche Inanspruchnahme notwendig wurde, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.


Über:


Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland


fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de


Pressekontakt:


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9 Mart 2015

Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Berlin

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Landgericht Berlin – vom 09. März 2015

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Spritzenabszess nach Schweinegrippe-Impfung, LG Berlin, Az. 35 O 66/11


Chronologie:

Der Kläger begab sich 2009 in die Praxis des Beklagten und ließ sich gegen die Schweinegrippe impfen. In der Folge schwoll die Einstichstelle rasch progredient an, es entwickelte sich ein Spritzenabszess und es bestand Lebensgefahr. Eine operative Versorgung wurde erforderlich. In der Mikrobiologie konnte ein Staphylococcus aureus Keim nachgewiesen werden. Erhebliche Folgeschäden verblieben indes nicht.


Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Der Sachverständige stellte nicht in Abrede, dass zwischen dem entwickelten Abszess und der Impfung ein Zusammenhang bestünde. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den der Kläger akzeptierte, die Beklagtenseite jedoch vehement ablehnte. Das Gericht nahm daraufhin eine mehrstündige Beweisaufnahme mit der Anhörung der Parteien und Zeugen vor. Dabei stellte sich heraus, dass eine Arzthelferin hinsichtlich der für die Hygieneeinhaltung erforderlichen Einwirkungszeit des Desinfektionsmittels von mindestens 30 Sekunden, üblicherweise 3 – 4 Sekunden einwirken ließ. Aufgrund dieser Ausführungen waren die Beklagten sodann doch bereit, den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich nun nicht nur zu akzeptieren, sondern sogar zu verdoppeln. Der Streitwert wurde auf rund 22.000,- Euro festgesetzt.


Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der Nachweis der Nichteinhaltung von Hygienevorschriften gelingt Patienten in einem Arzthaftungsprozess oftmals nicht. Die vorliegende Angelegenheit bildet daher einen Ausnahmefall, stellen Rechtsanwälte Dr. D.C.Ciper LLM und D.C. Mahr, LLM. heraus.


Über:


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4 Şubat 2015

Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Berlin:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Landgericht Berlin – vom 03. Februar 2015

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Überkorrektur nach arthroskopischer Innenmeniskusteilresektion, LG Berlin, Az. 35 O 436/10


Chronologie:

Die Klägerin litt unter zunehmender Reizkniebildung und einer Belastungsschmerzsymptomatik im rechten Kniegelenk. Sie begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Innenmeniskusteilresektion vorgenommen wurde. Es stellte sich nach der Operation eine sichtbare Überkorrektur (X-Beinstellung) ein. Seit dem Vorfall leidet sie unter Bewegungseinschränkungen.


Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Daneben stellte der Gutachter fest, dass die geschilderten Beschwerden kausal auf die Überkorrektur der Beinachse beruhen würden. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich gütlich zu einigen. Die Vergleichssumme beträgt 10.000,- Euro.


Anmerkungen von Ciper & Coll. (Dr D.C.Ciper LLM, D.C.Mahr LLM, M.B. Gilsbach LLM, Irene Rist, Agnes Szlachecki):

Das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten umfasst rund fünfzig Seiten. Oftmals sind die Gutachten in Arzthaftungsprozessen deutlich kürzer. Im Ergebnis ist die erziele Vergleichssumme für die Klägerin hinnehmbar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM fest.


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3 Şubat 2015

Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Hamburg

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Landgericht Hamburg – vom 22. Dezember 2014

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehlende Serumspiegelbestimmung bei Gentamicintherapie nach fortgeschrittener Lumbalstenose, LG Hamburg, Az. 303 O 400/10


Chronologie:

Die Klägerin litt an einer Lumbalkanalstenose und wurde im Jahre 2000 antibiotisch mit Gentamicin therapiert. Im zeitlichen Zusammenhang stellten sich erhebliche Gleichgewichtsstörungen ein, die nach gutachterlicher Wertung auf die Therapie zurückzuführen sind. Diese hätte unverzüglich abgesetzt werden müssen. Seither leidet die Klägerin u.a. unter Schwindel, Wirbelsäulenverbiegung, statischen Beschwerden und Sehbehinderungen mit einem GdB bis zu 80.


Verfahren:

Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der involvierte Sachverständige konstatiert eine “fraglos schlechterdings nicht nachvollziehbare Abweichung vom damaligen Standard”. Nachdem das Landgericht einen Vergleichsvorschlag von rund 230.000,- Euro machte, dem die Klägerin jedoch nicht nähertrat, verurteilte das Landgericht die Beklagte sodann zur Zahlung eines immateriellen Betrages von 60.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe. Der Streitwert liegt bei über 500.000,- Euro.


Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der vorliegende streitgegenständliche Vorfall datiert aus dem Jahre 2000, mithin vor über vierzehn Jahren. Leider war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit gewesen, den für die Geschädigte erheblichen gesundheitlichen Schaden schon im Vorfeld adäquat zu regulieren, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest. Daher war eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich.


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1 Şubat 2015

Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Oberlandesgericht Köln:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Oberlandesgericht Köln – vom 05. Januar 2015

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehlerhafte Versorgung einer Radiustrümmerfraktur am rechten Handgelenk, OLG Köln, Az.: 5 U 73/14


Chronologie:

Der Kläger erlitt im Juli des Jahres 1999 eine Radiustrümmerfraktur an seinem rechten Handgelenk, aufgrund derer er im Hause der Beklagten operativ versorgt wurde. Wegen mangelnder Versorgung der Radiustrümmerfraktur waren diverse Folgeoperationen am rechten Handgelenk des Klägers erforderlich. Es stellten sich bei ihm fortdauernde Nervenschmerzen und eine Außenrotationsfehlstellung mit erheblicher Beweglichkeitsbeeinträchtigung ein.


Verfahren:

Nachdem das Landgericht Köln mit Urteil vom 03.09.2008 die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, wurde dem Kläger mittels Berufungsurteil des OLG Köln vom 25.05.2011 (5 U 174/08) ein Schmerzensgeldbetrag im vierstelligen Eurobereich zugesprochen. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger alle materiellen Schäden in Folge der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen.


Aufgrund dessen traten die Prozessvertreter des Klägers erneut an die gegnerische Partei heran, welche eine adäquate außergerichtliche Regulierung nicht ermöglichen wollte. Es war erneut gerichtliche Inanspruchnahme vor dem Landgericht Köln erforderlich, das abermals die Klage abwies. Gegen dieses Urteil ging der Kläger wiederum zum OLG Köln in Berufung, wo diesem nunmehr ein hoher vierstelliger Vergleichsvorschlag unterbreitet wurde.


Anmerkung von Ciper & Coll. (RA Dr D.C.Ciper LLM, D.C. Mahr LLM, M.B.Gilsbach LLM, Irene Rist, Agnes Szlachecki):


Der Senat des OLG Köln führte in Bezug auf den Vergleichsvorschlag aus, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts “unglücklich” gewesen sei. Zur Vermeidung einer tiefergehenden Beweisführung sowie einer langen Prozessdauer wurde daher ein Vergleich mit einem Betrag von fast 100.000,- Euro für erforderlich und angemessen gehalten. Das angerufene Oberlandesgericht zeigte mithin eine völlig andere Einschätzung der Sach- und Rechtslage als das dem Verfahren vorangegangene Untergericht, stellte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LL.M. fest.


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Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Oberlandesgericht Köln: