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16 Haziran 2015

Elektronische Abrechnung in Bayern für KTL ab 1.7.15 Pflicht

DTA-Umstellung für Krankenfahrten jetzt auch bei vdek-Kassen


Elektronische Abrechnung in Bayern für KTL ab 1.7.15 PflichtAb dem 1. Juli 2015 wird die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten in Bayern mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Pflicht. Wer dann nicht per DTA abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Die günstige Abrechnung für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. gibt es unter www.dmrz.de.


Bereits seit Juni 2014 stellt die bayerische AOK sukzessive die einzelnen Regionen in Bayern auf die elektronische Abrechnung (DTA) von Krankenfahrten um. Jetzt zieht auch der vdek nach. Dort läuft seit dem 1.1.2015 die Testphase zur elektronischen Abrechnung (http://www.dmrz.de/krankenfahrten_taxi_abrechnen-326.html). Laut vdek soll die DTA-Pflicht nun zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt werden. Die AOK Bayern hatte im Sommer vergangenen Jahres bereits mit der Region Oberbayern die Testphase zur DTA-Abrechnung gestartet. Gefolgt von München und dem bayrischen Schwaben. Als nächstes folgt die Region Mittelfranken mit dem Start der Testphase zum 1. September 2015.


Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung mit dem vdek. Der alte Rahmenvertrag wurde zum August 2012 gekündigt. Alle Anbieter von Krankenfahrten können daher (mehr …)



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